Ist Kakaosaft legal? Regulatorischer Status nach Region
Kakaofruchtpulpe ist in vielen Märkten eine relativ neue Zutat, weshalb ihr lebensmittelrechtlicher Status unterschiedlich ist. Hier finden Sie eine verständliche, mit Quellen belegte Zusammenfassung darüber, wo Kakaosaft zugelassen ist und wie er gekennzeichnet werden muss.
Ein kurzer Überblick
Kakaosaft wird aus der frischen Pulpe der Kakaofrucht gewonnen — die in der Schokoladenproduktion historisch entsorgt wurde. Da es sich in Europa, Nordamerika und darüber hinaus um ein vergleichsweise neues Lebensmittel handelt, haben die Behörden geprüft, ob es als „neuartiges Lebensmittel“ (Novel Food) gilt oder als herkömmliches Lebensmittel verkauft werden darf. In den meisten wichtigen Märkten ist es inzwischen eindeutig erlaubt; die nachstehenden Angaben fassen die Rechtsgrundlage für jede Region zusammen.
Status nach Rechtsraum
Mit Quellen belegte Zusammenfassungen — bestätigen Sie die aktuellen Anforderungen stets bei der zuständigen Behörde.
Europäische Union
Zugelassen (seit 2020)Kakaofruchtpulpe, Pulpensaft und konzentrierter Pulpensaft sind in der gesamten EU als „traditionelles Lebensmittel aus einem Drittland“ gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2020/206 der Kommission zugelassen. Dies ist eine allgemeine Zulassung — es ist keine unternehmensspezifische Genehmigung erforderlich. Beachten Sie, dass „aus Kakaopulpe gewonnene Zucker“ ein separates, eigenständiges neuartiges Lebensmittel ist (VO (EU) 2020/1634).
Verordnung (EU) 2020/206 (EUR-Lex)Vereinigtes Königreich (Großbritannien)
ZugelassenZugelassen in England, Schottland und Wales über übernommenes EU-Recht und im Register regulierter Produkte der FSA aufgeführt (NOVEL-62). Nordirland folgt im Rahmen des Windsor Framework weiterhin dem EU-Regime.
FSA-Register (NOVEL-62)Vereinigte Staaten
GRAS — FDA hatte keine EinwändeDie FDA antwortete mit „keine Fragen“ auf die GRAS-Mitteilung von Cabosse Naturals (GRN 947) für Kakaopulpe und Kakaofruchtsaft. Es wird als herkömmliches Lebensmittel verkauft und unterliegt der üblichen FDA-Kennzeichnung (Nutrition Facts sowie der Angabe des Saftanteils gemäß 21 CFR 101.30, sofern zutreffend).
FDA GRAS Notice GRN 947Australien & Neuseeland
Erlaubt (kein neuartiges Lebensmittel)Food Standards Australia New Zealand (FSANZ) vertrat die Auffassung, dass Kakaofruchtpulpe zwar nicht-traditionell ist, aber kein „neuartiges Lebensmittel“ darstellt, das einer Zulassung vor dem Inverkehrbringen bedarf, wie im Record of Views festgehalten.
FSANZ Record of ViewsSchweiz
Weitgehend an die EU angeglichenDie Schweiz erkennt EU-Lebensmittelzulassungen im Allgemeinen an, und Kakaopulpeprodukte sind auf dem Schweizer Markt erhältlich. Bestätigen Sie die aktuellen Anforderungen für ein bestimmtes Produkt beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (FSVO).
Ecuador & Lateinamerika
Herkömmliches LebensmittelIn den Erzeugerländern werden Kakaopulpe und -saft im Allgemeinen als herkömmliches verarbeitetes Lebensmittel und nicht als neuartiges Lebensmittel behandelt. In Ecuador beispielsweise registrieren die Hersteller ihre Produkte bei der Gesundheitsbehörde (ARCSA) und wenden die nationalen Vorschriften zur Nährwertkennzeichnung an.
Kanada, Japan & andernorts
Vor Ort bestätigenWir haben nicht für jeden Markt eine spezifische Einstufung als neuartiges Lebensmittel bestätigt. Unternehmen, die einen Verkauf in Kanada (Health Canada), Japan oder anderen Ländern planen, sollten den aktuellen Status vor dem Inverkehrbringen bei der zuständigen Behörde überprüfen.
Wie es gekennzeichnet werden muss (EU & GB)
In der EU und in Großbritannien muss die rechtliche Bezeichnung auf dem Etikett je nach Form 'cocoa (Theobroma cacao L.) pulp' (Kakaopulpe), 'cocoa (Theobroma cacao L.) pulp juice' (Kakaopulpensaft) oder 'cocoa (Theobroma cacao L.) concentrated pulp juice' (konzentrierter Kakaopulpensaft) lauten. Beachten Sie, dass der rechtliche Begriff „cocoa“ lautet, obwohl diese Produkte üblicherweise als „cacao“ (Kakao) vermarktet werden.
Diese Seite ist eine allgemeine, informative Zusammenfassung des lebensmittelrechtlichen Status und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Vorschriften ändern sich und hängen vom genauen Produkt, der Zusammensetzung und der beabsichtigten Verwendung ab; bestätigen Sie die aktuellen Anforderungen stets bei der zuständigen Behörde, bevor Sie ein Produkt in Verkehr bringen.